Ein anderer Weg eine Greencard zu erhalten, führt über Familienmitglieder, die bereits US-Bürger oder "lawful permanent residents" (LPR) sind. Ein "lawful permanent resident" ist ein Mensch fremder Herkuft, dem das Privileg gewährt wurde, dauerhaft in den Vereinigten Staaten von Amerika zu leben und zu arbeiten. Der LPR muss sich ständig in den USA aufhalten, bzw. darf nicht einfach wieder auswandern, sonst kann ihm sein Aufenthaltsrecht wieder entzogen werden. Auch unter anderen Umständen kann das Aufenthaltsrecht des LPR entzogen werden, zum Beispiel wenn dieser ein Verbrechen begeht.
Diese "lawful permanent residents" dürfen eventuell Verwandte aus anderen Ländern "nachholen", wobei es auch hierbei zu langen Wartezeiten kommen kann, bis ein Antrag bewilligt wird. Der LPR muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, seine Verwandten finanziell zu unterstützen, dann müssen der LPR und der voraussichtliche Einwanderer eine Petition beim USCIS einreichen. Das USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) ist die amerikanische Organisation, die für jegliche Visumsangelegenheiten verantwortlich ist.
Die Petition "I-130 Petition for Alien Relative" muss vom USCIS anerkannt werden, dann müssen alle Sponsoren (die amerikanischen Staatsbürger oder LPRs) nachweisen, dass sie über genügend Rücklagen verfügen, um den zukünftigen Einwanderer zu unterstützen. Dazu müssen sie ein Dokument unterschreiben, dass sich "Affidavit of Support" (eidesstattliche Erklärung zur finanziellen Absicherung) nennt. Wenn diese Formalitäten vom USCIS abgesegnet wurden, kann der Antragsteller sich um ein Visum für Immigranten bewerben.
Um eine Greencard für die USA über ein Familienmitglied zu bekommen, muss die Verwandtschaftsbeziehung direkt sein. Das heißt, US-Amerikaner dürfen eine Aufenthaltsgenehmigung für ihren Ehepartner, ihre unverheirateten minderjährigen Kinder sowie für ihre Eltern beantragen. Nicht aber für Tanten, Onkel oder Geschwister. Ein LPR darf in der Regel nur für seinen Ehepartner sowie seine unverheirateten, minderjährigen Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In Ausnahmefällen dürfen auch volljährige Kinder oder Geschwister nachgeholt werden, diese Prozesse sind allerdings noch langwieriger und komplizierter.