Wenn man einen Arbeitsplatz in den USA bekommt, kann der Arbeitgeber sich um eine Greencard für seine ausländischen Angestellten bemühen. Allerdings ist dieses Verfahren zeit- und kostenintensiv, daher besteht im Grunde nur für besonders qualifizierte Facharbeiter oder Akademiker die Chance, dass sich ihr Arbeitgeber um diesen Schritt bemüht. Es gibt vier Kategorien, über die sich ausländische Arbeitnehmer für ein EB-Visum (employment-based / basierend auf einem Beschäftigungsverhältnis) qualifizieren können.
Die erste Kategorie "EB-1" gilt für Immigranten mit außerordentlichen (extraordinary) Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport. Außerdem für herausragende (outstanding) Professoren oder Forscher sowie für bestimmte Manager, die von ihrer ausländischen Firma in die USA versetzt werden, um für ihr ausländisches Unternehmen oder eine amerikanische Filiale derselben zu arbeiten.
Die zweite Kategorie "EB-2" bezieht sich auf Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Kunst oder Wirtschaft sowie auf Akademiker, die einen weiterführenden akademischen Grad besitzen. In die Kategorie "EB-3" gehören Fachkräfte, die über einen Bachelor-Abschluss verfügen, gelernte Arbeitskräfte mit mindestens zweijähriger Ausbildung und Berufserfahrung sowie ungelernte Arbeitskräfte. Für ungelernte Kräfte stehen maximal 10.000 Visa pro Jahr zur Verfügung, wovon die Hälfte dieser Visa für Immigranten aus Zentralamerika und vor allem Nicaragua bestimmt sind.
In der Kategorie "EB-4" befinden sich besondere Immigranten, von denen die "Religious Workers" die größte festgelegte Gruppe bilden. Als "Religious Workers" werden diejenigen anerkannt, die im Rang eines Pfarrers stehen, das heißt, es ist ihnen erlaubt, Gottesdienste abzuhalten und andere kirchliche Pflichten zu erfüllen.